Der Unterschied zwischen LAPL (A) und SPL (Ultraleichtflugzeug)

Einige von Euch haben gefragt, worin der Unterschied zwischen dem LAPL (A) und dem SPL für Ultraleichtflugzeuge liegt.

Die Antwort ist einfach:

Sportpilotenschein (SPL)

Der SPL für Ultraleichtflugzeuge gibt Euch die Möglichkeit, Ultraleichtflugzeuge mit einem Abfluggewicht von maximal 472,5kg zu fliegen. Hierbei sind ausschließlich aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge gemeint, möchte man ultraleichte Hubschrauber, Tragschrauber, Motorgleiter, Fallschirme und was auch immer fliegen, so muss man dafür eine gesonderte Lizenz machen.

Ultraleichtflugzeuge gelten per se nicht als Flugzeug, sondern werden juristisch als „Luftsportgeräte“ deklariert. Ursprünglich waren Ultraleichtflugzeuge nämlich wirklich nur fliegende Rasenmäher, denen niemand auch nur einen Flug ans Meer zugetraut hätte. Dass findige Tüftler es geschafft haben, in dieser Gewichtsklasse tatsächliche Flugzeuge zu bauen, die ihren großen Geschwistern in nichts nachstehen, darf als Unfall der Geschichte betrachtet werden.

Europäischer Privatpilotenschein LAPL (A)

Der LAPL (A) erlaubt es Euch, Pilot in einem Flugzeug zu sein, das bis zu 2,000 kg schwer sein darf – wobei dieser Flugschein nicht das Führen von Ultraleichtflugzeugen erlaubt. Möchte man mit dem LAPL (A) ein Ultraleichtflugzeug fliegen, so kann man ohne weitere Prüfung nach einer Einweisung durch einen Fluglehrer den Sportpilotenschein SPL beantragen.

Dauer der Pilotenausbildung

Die Dauer der Pilotenausbildung beträgt bei LAPL wie auch beim SPL 35 Stunden, es muss bei beiden eine theoretische und eine praktische Prüfung absolviert werden. Ebenso muss der Pilot nach Scheinerwerb eine Passagierberechtigung erlangen, bevor er jemanden mitnehmen darf.

Sprechfunkzeugnis

Für den LAPL muss der Flugschüler ein Sprechfunkzeugnis der Klasse BFZ I oder BZF II ablegen. Das  kostet rund 400€, dafür ist der Einflug in die Lufträume Charlie und Delta und damit die Landung auf Verkehrsflughäfen wie z.B. dem Flughafen Hannover möglich. Ohne BZF kann man nur Feldflughäfen anfliegen, von daher ist das eine sinnvolle Sache.

Gültigkeit

Der LAPL (A) ist europaweit gültig, der SPL ist mehr oder minder eine nationale Angelegenheit, wird aber in vielen Ländern anerkannt. Theoretischerweise darfst Du mit einem SPL ein deutsches Ultraleichtflugzeug um die Welt fliegen, ob das praktisch so funktioniert, ist eine andere Frage.

Kosten

Naturgemäss ist der LAPL (A) ein wenig teurer, was einzig und allein daran liegt, dass die Flugstunde mit einem Flugzeug der Echo-Klasse teurer ist als die in einem UL – wobei in unserem Verein der Unterschied bei gerade mal 20€ lag. Bei 35 Stunden kommen so 700€ zusammen, zuzüglich BZF ist man bei 1100€ an Mehraufwand.

Dafür bekommt man eine deutlich höherwertige Lizenz, von der aus man mit minimalem Aufwand ohne weitere Prüfung zusätzlich den SPL für Ultraleichtflugzeuge erlangen kann. Und wenn man irgendwann Passagiere mitnehmen möchte, wäre es dumm, nicht gleich auch das Upgrade zum internationalen PPL (A)  mitzunehmen.

Für alle, die die Unterschiede ganz genau wissen wollen:

Hier gehts zur Übersichtstabelle aller Lizenzen für Privatpiloten 

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7 Gedanken zu „Der Unterschied zwischen LAPL (A) und SPL (Ultraleichtflugzeug)“

  1. Hallo Johannes,

    Hast Du noch ein paar Infos zum Lizenzerhalt beim SPL und LAPL? Ich verstehe, dass ich beim LAPL die Flugstunden in einem Flugzeug der Echo-Klasse absolvieren muss. Aber muss ich, um die Lizenz zu erhalten, meine zwölf Flugstunden innerhalb von 24 Monaten auch tatsächlich in der Echo-Klasse fliegen ( wie das beim PPL der Fall ist), oder kann ich den LAPL Flugschein theoretisch auch mit zwölf Flugstunden auf einem UL Flugzeug erhalten?
    Ich möchte im Idealfall eine Lizenz, mit der ich 3 Passagiere mitnehmen kann aber der Lizenzerhalt mit UL Flugstunden möglich ist und ich möglichst wenige Pflicht-Stunden habe.

    Kompliment an deine Homepage, die sehr hilfreich ist für mich.

    Grüße
    Martin

    Antworten
    • Hallo Martin,

      danke für Dein freundliches Feedback :-)

      Du musst die Pflichtstunden immer in der höherwertigen Klasse absolvieren, also in diesem Fall Echo. Echo schließt UL mit ein, der umgekehrte Weg funktioniert leider nicht – auch wenn ein UL nicht unbedingt leichter zu fliegen ist als eine Echo-Klasse. Wenn man aber mal nachrechnet, ist bei uns im Verein kostet die billigste Echo-Maschine (die 152) 18€ mehr als das UL (Remos). Ergibt auf 24 Pflicht-Stunden 9€ im Monat, die die Echo Klasse teurer ist als das UL.

      Fliegergrüße,

      Johannes

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      • Hallo Johannes,

        Danke für deine schnelle Antwort. Jetzt ist für mich klar, dass ich dann ausschließlich den SPL machen werde. Für einen Münchner kommt nämlich folgende Überlegung hinzu: UL kann man von jedem kleinen Flugplatz vor der Stadt aus fliegen. Für Echo müsste ich jeweils mind. 1 h fahren, zB nach Mühldorf, Straubing oder Augsburg. Denn Echo ist zu groß für die kleinen Flugplätze, aber wiederum zu klein um am Münchner Flughafen starten zu dürfen. Abgesehen von den Kosten ist deshalb auch der Zeitaufwand ein klarer Faktor für UL.

        Danke Dir und Grüße,
        Martin

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        • Hallo Martin,

          ja, die lokalen Gegebenheiten sind auch immer ein Argument. Ich vermute mal, dass es gar nicht möglich sein dürfte, in deinem näheren Umkreis einen LAPL zu machen. Und umso größer die Stadt, umso schlechter ist die Infrastruktur für die GA. Die Mindeststunden bekommt man zur Not auch mit einem Urlaub ganz gut weg – einmal mit Freunden Richtung Nordsee und zurück, da dürften schon 6 Stunden zusammen kommen.

          Liebe Grüße,

          Johannes

          PS: Da Du noch ganz am Anfang bist, würd ich Dir auch einen Blick ins Buch Alpha Flying India empfehlen ;-)

          Antworten
  2. Hallo, ich habe vor 10 Jahren meinen SPL-UL für Dreiachser gemacht. Ich denke über eine umfassende Auffrischung nach. Hat sich an der MTOM und der Leistungsgrenze seither etwas geändert oder gilt weiterhin 472,5kg @ 100 PS?

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