Die Passagierberechtigung für LAPL (A) und SPL

Möchte man als frisch gebackener Pilot in einem kleinen Flugzeug Passagiere mitnehmen, so benötigt man eine sogenannte „Passagierberechtigung“.

Das ist selbst dann der Fall, wenn man in einem zweisitzigen Ultraleichtflugzeug auch nur eine einzelne Person mitnehmen möchte!

Hat man den großen Pilotenschein PPL (A) in der Tasche, muss man sich keine Gedanken machen, diese international anerkannte Fluglizenz enthält automatisch eine Passagierberechtigung.

Anders sieht es bei dem Flugschein für Sportpiloten (SPL) und der europäischen Pilotenlizenz LAPL (A) aus: hierfür ist eine gesonderte Berechtigung zu erwerben, die auf dem Pilotenschein eingetragen wird.

Ein Bewerber für eine solche Passagierberechtigung muss in einer weiteren Prüfung beweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, um einen Passagier sicher befördern zu können. Vorher sind nach Abschluss der Pilotenausbildung und Lizenzerhalt 5 Überlandflüge mit Zwischenlandung nötig. Davon sind zwei in Begleitung eines Fluglehrers über eine Strecke von mindestens 200 Kilometern durchzuführen, wobei der zweite Flug als Prüfungsflug gewertet werden kann.

Da der Aufwand für die meist deutlich mehr als 10 Flugstunden beträgt, empfehle ich nicht zuletzt deswegen, statt der kleineren Fluglizenzen gleich den großen PPL (A) zu machen. Man sollte auch bedenken, dass man in einem Ultraleichtflugzeug maximal eine Person und mit einem LAPL nur drei Passagiere mitnehmen kann, während es beim PPL (A) prinzipiell keine Begrenzung gibt – Du dürftest theoretisch auch 15 Leute in einer Antonov AN2 mitnehmen, solange die Maschine dafür zugelassen ist und die Weight & Balance stimmt!

Aufrechterhaltung der Passagierberechtigung

Hat man die Passagierberechtigung erlangt, ist nach §122 LuftPersV zusätzlich zu beachten, dass in den vorhergehenden 90 Tagen mindestens 3 Starts (und logischerweise auch 3 Landungen) mit einem Flugzeug gleicher Klasse oder desselben Musters durchgeführt wurden sind, bevor man mit seinen Passagieren fröhlich in den Flieger steigen darf.

In der Praxis bedeutet das: bist du länger nicht geflogen – wie beispielsweise während einer winterlichen Pause – so musst du mit dem entsprechenden Flugzeug drei Platzrunden drehen, bevor du jemanden mitnehmen darfst.

Ein bisschen komplizierter wird es, wenn du eine Berechtigung für den Kunstflug hast und Dein Können demonstrieren möchtest: bevor Du jemanden zum Füllen der Spuktüte mitnimmst, musst Du 50 Solo-Kunstflüge absolviert haben, davon drei in den letzten 90 Tagen.

 

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4 Gedanken zu „Die Passagierberechtigung für LAPL (A) und SPL“

    • Ein zweiter Pilot zählt als Passagier, sofern das Flugzeug für die Bedienung mit einem Piloten zugelassen ist. Es sei denn, es handelt sich bei der zweiten Person um einen Fluglehrer oder Prüfer bei einem Schulungs- oder Prüfungsflug.

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