CPL (A) – Der Pilotenschein für Berufspiloten

CPL (A) steht für ‚Commercial Pilot License‘, auf Deutsch ‚Lizenz für Berufspiloten‘. Er berechtigt einen Piloten dazu, gewerblich Flüge gegen Bezahlung durchzuführen.

Ohne einen CPL (A) darf ein Privatpilot sich zwar die Kosten für einen Flug mit seinen Passagieren teilen, aber keinesfalls darf er für die Durchführung eines Fluges bezahlt werden – es sei denn, er hat eine Sportpilotenlizenz und fliegt ein Ultraleichtflugzeug, das im rechtlichen Sinne keine Flugzeug ist, sondern als Luftsportgeräte behandelt wird und deswegen nicht unter diese Reglung fällt.

Voraussetzungen für den CPL (A)

Um einen CPL(A) zu erlangen, muss ein Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein und ein Medical der Tauglichkeitsstufe 1 haben. Darüber hinaus muss man eine PPL(A) Privatpilotenlizenz haben und ein gewisses Maß an Flugerfahrung nachweisen können.

Dazu zählen 200 Stunden Flugerfahrung, davon 100 Stunden als ‚Pilot in Command‘. Hiervon müssen 20 Stunden  Erfahrung im Überlandflug vorhanden sein. Es muss ein Soloflug über eine Strecke von mindestens 300 NM mit zwei oder mehr Zwischenlandungen im Logbuch stehen, außerdem werden 10 Stunden Unterricht im Instrumentenflug verlangt. Möchte man auch Nachts im Einsatz sein, ist eine Nachtflugberechtigung vonnöten.

In einem durchgehenden Ausbildungsgang kann sich die Mindeststundenzahl auf 150 Stunden Gesamtflugerfahrung und 70 Stunden als PIC reduzieren.

Eine MEP Klassenberechtigung für das Führen mehrmotoriger Flugzeuge (MEP – Multi-Engine-Piston Flugzeug) ist keine Voraussetzung, aber durchaus sinnvoll, da die meisten für gewerbliche Flüge genutzten Maschinen zwei Motoren haben. Auch eine Berechtigung für den Instrumentenflug ist zwar nicht erforderlich, aber  schon aus Gründen der Sicherheit sehr zu empfehlen.

Zusammengefasst

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Medical der Tauglichkeitsstufe 1
  • 200 Stunden Flugerfahrung, davon 100 Stunden als ‚Pilot in Command‘
  • 20 Stunden Überlandflug
  • 5 Stunden Nachtflug
  • 10 Stunden Unterweisung im Instrumentenflug
  • 350 Stunden Theorieunterricht

Berechtigung für den Multi-Crew Einsatz

Als CPL ist es auch möglich, als Co-Pilot in einem Multi-Crew Cockpit eingesetzt zu werden, also einem Cockpit, in dem mindestens zwei Piloten vorgeschrieben sind. Hierzu braucht man eine Multi-Crew Berechtigung, eine bestandene ATPL Theorieprüfung, eine gültige Instrumentflugberechtigung und eine Klassenberechtigung für das Führen mehrmotoriger Maschinen.

Um als Flugkapitän in einem Multi-Crew Cockpit fliegen zu dürfen, ist der ATPL erforderlich.

Quelle: u.a Wikipedia

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner