LAPL (A) – EASA Pilotenschein für Leichtflugzeuge

Der LAPL (A) ist der neue von der EASA ausgestellte europäische Flugschein für Leichtflugzeuge. LAPL steht für ‚Light Aircraft Pilot’s License‘ und berechtigt den Piloten zu führen einmotoriger Propellerflugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 2t. Das (A) steht für ‚Aircraft‘, es gibt auch noch den LAPL (H) für Hubschrauber.

Da der LAPL eine europäische Lizenz ist, darf damit nur innerhalb Europas geflogen werden. Um weltweit ein Flugzeug führen zu dürfen, benötigt man den PPL(A).

Was genau darf man mit dem LAPL fliegen?

Zwei Tonnen mag sich nach nicht viel anhören – schließlich wiegt schon ein normaler Mittelklassewagen 1,5t.

Allerdings muss man wissen, dass ein Flugzeug deutlich leichter ist als ein PKW. Ein typisches Sportflugzeug wie die Cessna 172 wiegt keine 1,100kg, selbst Flieger mit 6 Sitzen sind meist noch deutlich unter diesem Limit.

Wobei Dir 6 Sitze nicht viel nutzen, Du darsft mit einem LAPL (A) nämlich maximal 3 Leute mitnehmen, will sagen, es dürfen sich maximal 4 Personen an Bord befinden.

Das Spektrum von Flugzeugen, die in diese Kategorie fallen, ist extrem breit. Es reicht von der kleinen zweisitzigen Piper J3 Cub über Schulflugzeuge wie die Cessna 152 oder die Diamond DA-20 bis hin zu über 400 km/h schnellen Geschossen wie die Mooney Ovation.

Wie erlangt man den LAPL?

Um diese Fluglizenz zu erlangen musst Du eine praktische Ausbildung von mindestens 35 Stunden Flugzeit absolvieren. Flugzeit wird hierbei als die Zeit definiert, ab der das Flugzeug lossollt, bis zu dem Moment, an dem es zum Stillstand kommt.

Hinzu kommen 60 Stunden Theorieunterricht. Hört sich nach viel an, ist aber eher wenig, glaub mir, die Zeit verfliegt wie im Fluge.

Des Weiteren braucht man ein Sprechfunkzeugnis. Der dafür notwendigen Lehrgang samt Prüfung wird normalerweise von der Flugschule organisiert.

Vorraussetzungen sind außerdem ein Mindestalter von 17 Jahren und medizinische Tauglichkeitsprüfung beim Fliegerarzt, ein sogenanntes Medical. Letzteres ist recht einfach zu absolvieren und muss je nach Alter in regelmäßigen Abständen erneuert werden.

Bevor ein frischgebackener LAPL Pilot Passagiere mitnehmen darf, muss er eine weitere Pilotenausbildung machen, um eine Passagierberechtigung zu erlangen – und kommt damit auf den gleichen Aufwand, der für die Erlangung des international gültigen PPL(A) notwendig ist.

Welche Vorteile gibt es gegenüber dem Flugschein für Ultraleichtflugzeuge?

Der wesentliche Vorteil besteht darin, dass man mit einem ähnlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand deutlich größere und schnellere Maschinen bewegen darf, die außerdem eine deutlich höhere Zuladung haben. Wenn man mit der Familie auf die große Reise gehen oder viel Gepäck mitnehmen möchte, ist der LAPL definitiv die bessere (wenn auch nicht die beste) Wahl.

Mit dem LAPL gibt es außerdem noch die Möglichkeit, eine Nachtfluglizenz und eine Berechtigung für den Kunstflug zu erlangen – beides ist mit Ultraleichtflugzeugen leider nicht möglich.

Um vom LAPL auf den PPL(A) upzugraden sind allerdings weitere Flugstunden, eine Einweisung in ein viersitziges Flugzeug und eine weitere (teure) praktische Prüfung notwendig.

Gibt es Vorteile gegenüber dem PPL(A)?

Es gibt tatsächlich zwei Vorteile gegenüber der höhenwertigen Lizenz:

Zum einen gibt es für den LAPL eine spezielle Tauglichkeitsstufe unterhalb der Klasse 2, zum anderen ist der Lizenzerhalt einfacher. Müssen beim PPL alle 24 Monate 12 Flugstunden innerhalb der letzten 12 Monate nachgewiesen werden (was eigentlich schwachsinnig ist), so dürfen diese 12 Flugstunden bei der europäischen Lizenz innerhalb von 24 Monaten geflogen werden.

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9 Gedanken zu „LAPL (A) – EASA Pilotenschein für Leichtflugzeuge“

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