Die Kunstflugberechtigung

Inhaber des Pilotenscheins der Klasse PPL (A) oder LAPL (A) können nach §81 LuftPersV eine Berechtigung für den Kunstflug erwerben. Mit Ultraleichtflugzeugen ist der Kunstflug generell untersagt, folglich kann mit einem SPL auch keine Berechtigung dafür erworben werden.

Um eine Kunstflugberechtigung zu erlangen, muss der Pilot nach absolvierter Pilotenausbildung und Scheinerwerb mindestens 50 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (Sprich: Pilot in Command) gesammelt und eine Kunstflugausbildung mit einer Dauer von mindestens 5 Stunden absolviert haben.

Während dieser Ausbildung wirst Du als Pilot von Deinem Fluglehrer in die Folgenden Manöver eingewiesen:

Überschlag

Hierbei handelt es sich um nichts anderes als den guten alten Looping.

Turn (Auch auch als „Hammer Head“ bekannt)

Hierbei wird das Flugzeug mit hoher Geschwindigkeit von einer horizontalen in eine vertikale Flugrichtung gebracht, so dass die Nase zum Himmel zeigt. Die Geschwindigkeit verringert sich bis zum Erreichen einer bestimmten, je nach Flugzeug unterschiedlichen Geschwindigkeit. Ist diese erreicht, wird das Seitenruder getreten und eine 180° Drehung eingeleitet, durch die das Flugzeug senkrecht zurück zur Erdoberfläche fliegt und dabei enorm an Fahrt gewinnt. Durch ziehen wird das Flugzeug in eine horizontale Fluglage gebracht und das Manöver beendet.

Gesteuerte Rolle

Die gesteuerte Rolle, auch als Rolle bezeichnet, dreht sich das Flugzeug einmal um die eigene Achse. Sie gehört zwar zu den Grundfiguren im Kunstflug, ist aber deswegen nicht notwendigerweise einfach zu beherrschen, denn der Pilot muss beachten, dass die meisten Flugzeuge kein symmetrisches Tragflächenprofil haben. Deswegen muss gerade bei schwächer motorisierten Flugzeugen ständig die Richtung kontrolliert und korrigiert werden.

Hochgezogene Rollenkehre

Bei der hochgezogenen Rollenkehre wird das Flugzeug zunächst in einen 45° Steigflug und dann in einer halben Rolle in den Rückenflug gebracht. Von hier aus beendet der Pilot die Figur mit einem 5/8 Looping.

Aufschwung (Immelmann)

Der Aufschwung (auch als Immelmann bezeichnet) ist ein halber Looping mit einer halben Rolle.

Rückenflug

Beim Rückenflug fliegt der Pilot das Flugzeug – na klar- auf dem Rücken! Was soll daran so schwer sein? Nun: Rückenflug bedeutet zunächst einmal, dass der Pilot nicht mehr bequem in seinem Sessel sitzt, sondern vielmehr in den Gurten hängt. Das Blut steigt in den Kopf, oben ist unten und unten oben, das bedeutet, man muss den Steuerknüppel drücken, um nicht abzustürzen.

Trudeln

Das Trudeln gehörte früher zur ganz normalen Pilotenausbildung. Da unbeabsichtigtes Trudeln eine häufige Unfallursache war und nach wie vor ist, sollte eigentlich jeder Pilot diese Figur beherrschen, nur leider gibt es inzwischen kaum noch Schulflugzeuge, die hierfür zugelassen sind. Selbst eine Cessna 152, mit der das Trudeln früher problemlos möglich war, trägt heutzutage eine Plakette, die das Trudeln verbietet. Grund hierfür war eine LTA nachdem sich wegen eines Materialfehlers vor vielen ein einziges solches Flugzeug beim Trudeln abgestürzt ist.

Kunstflugausbildung Prüfung

Nach der Kunstflugausbildung musst Du Dein Können in einer Prüfung unter Beweis stellen, bevor die Kunstflugberechtigung in deinen Flugschein eingetragen wird.

Bevor Du als Pilot bei Deinen Kunstflügen einen Passagier mitnehmen darfst, musst Du über eine Passagierberechtigung verfügen und in den letzten 90 Tagen mindestens 50 Kunstflüge durchgeführt haben.

 

 

 

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1 Gedanke zu „Die Kunstflugberechtigung“

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