SPL – Die Lizenz zum Ultraleichtfliegen

SPL steht für „Sport Pilots License“, berechtigt also zum Führen leichter Luftsportgeräte.

Als Luftsportgeräte zählen auch Hängegleiter ohne Motor, Trikes, Gleitsegel ohne Motor, Motorschirme, Fallschirme, Tragschrauber und natürlich sogenannte aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, die ein maximales Abfluggewicht von 472,5kg nicht überschreiten dürfen.

Der SPL ist jeweils für 5 Jahre gültig und beinhaltet sogar ein kleines Sprechfunkzeugnis, so dass man im Unterschied zu den größeren Pilotenscheinen nicht zwingend eine gesonderte Sprechfunkausbildung fürs BZF I oder BZF II absolvieren muss.

Allerdings ist zu beachten, dass man ohne ein BZF nicht in die Lufträume C und D einfliegen darf.

Im Unterschied zur Privatpilotenlizenz PPL darf die SPL sogar kommerziell genutzt werden.

Zum Erlangen des SPLs muss man 35 Stunden Flugunterricht absolviert und eine theoretische und praktische Prüfung bestanden haben.

Auch ein Unterweisung in den Gebraucht von Sprengstoff ist notwendig, darüber hinaus benötigt man eine Zuverlässigkeitsüberprüfung und den Nachweis einer Teilnahme an einem Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen (ein Führerschein der alten Klasse 3 reicht aus).

Was sind die Vorraussetzungen für den SPL?

Das Mindestalter zum Erlangen der Lizenz liegt bei 17 Jahren, die Ausbildung kann mit 16 Jahren begonnen werden und erfordert die Einverständniserklärung der Eltern. Man darf also sozusagen fliegen, bevor man Auto fahren kann!

Ein fliegerisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 oder LAPL ist erforderlich.

Es gibt die Möglichkeit, die Lizenz auf Flugzeuge mit einem Leergewicht von maximal 120 kg zu beschränken. Eine solche Lizenz ist unbefristet und erfordert zur Zeit (2014) kein Medical. Erfüllt man also die Vorraussetzungen für die Tauglichkeitsstufe zwei nicht und möchte trotzdem fliegen, ist ein solcher Einsitzer eine Möglichkeit.

Da ein Ultraleichtflugzeug ein maximales Abfluggewicht von 472,5 kg hat, sollte man als Pilot nicht mehr als 100kg wiegen – sonst gibt es schnell Probleme mit der Zuladung. Selbst ein leichtes UL-Flugzeug wiegt real gut 270kg, wenn der Flugschüler 100kg wiegt und der Lehrer auch nicht gerade leichter ist, dann darf man legal noch etwa 3,5l Benzin mitnehmen und müsste nach jeder Platzrunde nachtanken…

Wann darf man Passagiere mitnehmen?

Um Passagiere mitnehmen zu dürfen, muss der Sportpilot eine Passagierberechtigung erlangen. Dafür muss er nach Erhalt der Lizenz mindestens fünf Überlandflüge absolviert haben, davon zwei über mindestens 200 km mit Zwischenlandung und Lehrerbegleitung.

Da der Aufwand hierfür gut 10 Flugstunden beträgt, kommt man am Ende auf über 45 Flugstunden, bevor man jemanden mitnehmen darf – damit ist der Aufwand genauso groß wie für Erlangen des PPL (A), was auch der Grund ist, warum ich den SPL nicht als Einstieg empfehle.

Was für Zusatzberechtigungen kann man erlangen?

Es gibt eine Reihe von Zusatzberechtigungen, die man als Sportpilot erlangen kann. Außer der erwähnten Passagierberechtigung sind das die Berechtigung zum Flugzeug- und Bannerschlepp, die Agrarflugberechtigung, die Lehrberechtigung und der Wasserflug.

Kunstflug, Instrumentenflug und Nachtflug hingegen sind mit Luftsportgeräten in Deutschland nicht gestattet – wobei sich natürlich die Frage stellt, wozu eigentlich Positionslichter und Landescheinwerfer in Ultraleichtflugzeugen verbaut werden.

Darf ich mit dem SPL im Ausland fliegen?

Das kommt darauf an. Letzten Endes handelt es sich beim deutschen SPL um eine nationale Lizenz, die allerdings in zahlreichen anderen Ländern Europas anerkannt wird. So ist der Einflug in Länder wie Österreich, Frankreich, Italien oder Dänemark problemlos möglich. In der Schweiz ist es schwieriger, dort sind Ultraleichtflugzeuge ist seit diesem Jahr überhaupt erlaubt. Es gibt eine Liste zugelassener Maschinen, mit denen man in die Schweiz einfliegen darf, mit allen anderen Maschinen ist der Einflug nicht gestattet.

Weiterführende Links

 

8 Gedanken zu „SPL – Die Lizenz zum Ultraleichtfliegen“

  1. Hi Sabine,

    ja, es gibt eine Berechtigung für den Wasserflug und auch UL Wasserflugzeuge. Leider ist das Thema Wasserflug in Deutschland wegen der Gesetzeslage ein wenig mühsam, es gibt kaum eine Wasserfläche, auf der man landen darf.

    Liebe Grüße,

    Johannes

    Antworten

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